Donnerstag, 3. Juli 2008

Neues Recht der Eheschließung: Kirchliche Hochzeit künftig auch ohne Standesamt möglich


Ab dem kommenden Jahr soll die Trennung von kirchlicher und staatlicher Heirat rechtlich möglich sein. In Deutschland können Paare dann ab dem 1. Januar 2009 kirchlich heiraten, ohne dass die Partner zuvor standesamtlich geheiratet haben. Dies erlaubt die von der großen Koalition beschlossene Änderung des Personenstandsrechts.Bei Juristen hat diese grundlegende Änderung Bedenken ausgelöst. »Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen», zitierte die «Süddeutsche Zeitung» (Donnerstagsausgabe) den Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab.

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